Reha TI Konsil

Projektpartner

OTH-Regensburg (wissenschaftl. Begleitung)

eHealth Labor, Mitglied des Regensburg Center of Health Sciences and Technology

OTH-Regensburg (wissenschaftl. Begleitung)

Institut für Sozialforschung und Technikfolgenabschätzung (IST)

Monks, Ärzte-Im-Netz GmbH

Telemedizinischer Dienstleister der ärztlichen Berufsverbände

Assoziierte Partner (ohne Förderung)

  • Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA Bayern)
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Ausgewählte Rehabilitationseinrichtungen in den Standorten Bad Gögging, Bad Kötzting und Bad Kissingen

Teammitglieder

Jennfier Wolter, Markus Ritthaler, Markus Deglmann, Julia Spornraft und Anna Scharf

Zeitraum

Das Projekt „Reha-/TI-Konsil“ wird von Oktober 2019 bis Dezember 2021 bearbeitet.

Es teilt sich dabei in folgende drei Teile auf:

1. Konzeption und Einrichtung eines digitalen Rehabilitationskonsils zur intersektoralen Kommunikation
2. Anbindung von Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur
3. Evaluation des Digitalisierungsgrades von Rehabilitationseinrichtungen in Bayern

 

 

Motivation

In Bayern wurden im Jahre 2019 131.558 Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Das Durchschnittsalter der betroffenen Personen (Männer 67.715, Frauen 63.843) lag bei 53,8 Jahren. Ein elementares Ziel der Reha-Maßnahmen ist es, Patientinnen und Patienten wieder in ihr gewohntes Lebens- und Arbeitsumfeld zu integrieren – ihnen eine „Leistung zur Teilhabe“ zukommen zu lassen. Doch viele rehabilitationsbedürftige Menschen erhalten diese Chance auf „Leistung zur Teilhabe“ nicht, weil keine geregelte Vernetzung zwischen stationärer Reha-Einrichtung und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten besteht. Zudem empfinden viele Hausärztinnen und Hausärzte die Beantragung einer medizinischen Rehabilitation als aufwändig und zeitintensiv, sehen sich nicht als Partner und Lotse im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Erfolgt eine stationäre Reha, bewerten mehr als 70% der befragten Rehabilitanden die Reha-Maßnahmen als positiv und fühlen sich motiviert, auch nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation für ihre Gesundheit aktiv zu werden.

Im letzten Jahr ist die Mehrheit der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen worden. Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis sind daher verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Für Rehabilitationseinrichtungen besteht diese Verpflichtung nicht – eine Teilnahme kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Anbindung von Reha-Einrichtungen an die TI ist aber sowohl aus Sicht der Leistungserbringer als auch für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte sinnvoll, denn damit könnten die erfolgreich eingeleiteten Reha-Maßnahmen auch für die ambulante Nachsorge genutzt werden. 

Die Telematikinfrastruktur bietet eine sichere Vernetzungsplattform. Es ist erklärtes Ziel der Politik, dass auch Rehabilitationseinrichtungen durch diese Vernetzung profitieren (zu §381). Damit soll sichergestellt werden, dass innovative Lösungen schneller Eingang in die Versorgung finden, um eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche, medizinische und pflegerische Versorgung jetzt und in Zukunft zu gewährleisten (zu § 33a).

Für die Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation ergibt sich in Anschluss an das Projekt sofort die Chance, neue Versorgungsformen umzusetzen und damit auch neue Einnahmen für die Einrichtung zu generieren. Konkret bedeutet das für die betroffenen Einrichtungen, dass es durch die Erkenntnisse und Entwicklungen des Projekts möglich sein wird, die im „Flexirentengesetz“ beschriebene Nachsorge durch die Anbindung an die TI – und damit an andere Leistungserbringer – z.B. direkt in Form von telemedizinischen Konsilen als Selektiv-Vertrag mit niedergelassenen Ärzten umzusetzen.

 

Projektbeschreibung

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die sichere Datenautobahn für die Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens. Aktuell sind über 100.000 Arztpraxen bereits angeschlossen.

Das Versichertenstammdatenmanagement ist die erste produktive, administrative Anwendung in der TI. Erste Anwendungen mit einem medizinischen Nutzen, z.B. die elektronische Patientenakte, sind bereits projektiert und sollten 2021 zur Verfügung stehen. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) trägt die Politik insbesondere dem Umstand Rechnung, dass für eine effektive Versorgung eine sektorübergreifende Kommunikation und Datenbereitstellung notwendig ist und hat deshalb auch Einrichtungen und Leistungserbringer der medizinischen Rehabilitation für den Anschluss an die TI und ihre Anwendungen berücksichtigt. Für die Aufwände der Einrichtungen soll eine Erstattungspauschale gewährt werden (s. neuer § 381 SGB V im PDSG).

Dieses Projekt soll primär einerseits eine Bestandsaufnahme über den Grad der Digitalisierung („TI-Fähigkeit“) und andererseits den Anschluss von Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation an die TI testen und geeignete Anwendungen erkunden. Dies soll einerseits mit Hilfe einer spezialisierten Anwendung demonstriert werden, welche die spezifischen Anforderungen in der patientenzentrierten Information und Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einerseits sowie Ärztinnen und Ärzten in der medizinischen Rehabilitation andererseits berücksichtigt. Andererseits sollen aber – bei Verfügbarkeit aller relevanten Voraussetzungen und Komponenten (geeignete Konnektoren, Anpassungen der Software, Backend-Systeme, Zugang zu einem elektronischen Praxis- oder Institutionsausweis usw.) – auch Kernanwendungen der Telematik-Infrastruktur, wie die elektronische Patientenakte (ePA), der elektronische Medikationsplan/AMTS und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), in Reha-Einrichtungen getestet werden.

 

Projektziel

Ziel des Projektes „Digitales Rehabilitationskonsil mit Anbindung an die Telematik-Infrastrukturist es, Rehabilitationseinrichtungen an den Standorten Bad Kötzting, Bad Gögging und Bad Kissingen an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Dadurch sollen Kernanwendungen der TI in bayerischen Reha-Einrichtungen verfügbar gemacht werden, soweit sie verfügbar sind. Außerdem sollen direkte, zeitnahe ärztliche Telekonsile zwischen Hausärztinnen und Hausärzten und ausgewählten Reha-Einrichtungen für die Vor- und Nachsorge ermöglicht werden. Dazu sollen internationale Standards, wie HL7-CDA und HL7-FHIR, für eine optimale Interoperabilität verwendet werden. Um dieses in Deutschland bisher einmalige Projekt zu realisieren, werden – unter der wissenschaftlichen Leitung der OTH Regensburg – folgende Projektpartner, die eine Förderung beantragen, eingebunden:

  • OTH Regensburg – eHealth Labor
  • Monks Ärzte-im-Netz GmbH, telemedizinischer Dienstleister für ärztl. Berufsverbände
  • OTH Regensburg – Institut für Sozialforschung und Technikfolgenabschätzung (IST)

Der Fördernehmer wird dazu ein geeignetes, transparentes und wettbewerbsrechtlich konformes Auswahlverfahren durchführen und die eingehenden Interessenbekundungen anhand der definierten, objektiven Kriterien bewerten, ranken und dem Fördergeber entscheidungsreif vorlegen.

Insbesondere gilt es, medizinische Informationen, die behandelnde Ärztinnen und Ärzte vor einer Reha-Maßnahme erhoben haben, sowie Informationen aus der Reha-Einrichtung bei Entlassung an die nachsorgenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von digitalen Reha-Konsilen und mit Hilfe einer spezialisierten elektronischen Akte zur Verfügung zu stellen und so Informationsdefizite auszugleichen und die Zusammenarbeit sicherzustellen. Dafür sollen speziell entwickelte Fragealgorithmen zur Unterstützung eines digitalen Reha-Konsils zum Einsatz kommen, die von Expertinnen und Experten der jeweiligen Fachgebiete in der Reha sowie von Hausärztinnen und Hausärzten gemeinsam entwickelt werden. Teil dieser elektronischen Akte sollen auch entsprechende Nachsorge-Angebote sein, die vor Ort für die Patientinnen und Patienten verfügbar sind.

Um die künftige TI-Anbindung von Reha-Einrichtungen zu sichern, wird ein Leitfaden entwickelt, der allen Reha-Einrichtungen aufzeigt, wie sie beim Anschluss an die TI vorgehen können, um so Erfahrungen im Wege von best practices weitergegeben zu können. Ferner soll eine Bestandsaufnahme über den Grad der Digitalisierung von Reha-Einrichtungen in Bayern und über ihre Fähigkeit des Anschlusses an die TI und der Nutzung von TI-Anwendungen erstellt werden und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen zur Steigerung des Digitalisierungs- und Vernetzungsgrades der bayerischen Reha-Einrichtungen abgeleitet werden.